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Sehr geehrte Eltern der eraten, dritten und sechsten Klassen,
das Team des zahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes der Stadt Potsdam führt in der Schule zahnärztliche Untersuchungen und gruppenprophylaktische Maßnahmen durch. Sie sind Teil der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung. Vom Gesetzgeber sind diese Maßnahmen im § 21 SGB V, im Gesundheitsgesetz des Landes Brandenburg und im Schulgesetz festgelegt.
Alle Schüler sind verpflichtet an der zahnärztlichen Untersuchung teilzunehmen.
Die Untersuchungsdaten werden standardisiert erfasst und im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung anonymisiert ausgewertet. Im Falle einer Behandlungsbedürftigkeit erhalten Sie eine Mitteilung.
Die Untersuchung Ihres Kindes findet am 16.01.2020 in der Schule statt und
erfolgt unabhängig von der laufenden Behandlung.
Bitte schicken Sie den zahnärztlichen Propylaxepass mit.
Mit freundlichen Grüßen
Das zahnärztliche Team der Stadt Potsdam