Monatliches Schulgeld im Schuljahr 2023/2024
Für den Besuch der katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin wird ein monatliches Schulgeld in Höhe von 110 Euro erhoben.
Die Schulgeldregelung vom Stand 05/2023 können Sie hier einsehen
Schulgeldermäßigung bei Geschwisterkindern
Wenn Geschwister, die im selben Haushalt leben, gleichzeitig eine Schule in Trägerschaft des Erzbistums besuchen, kann jährlich ein Antrag auf Schulgeldermäßigung gestellt werden.
Für das 2. Kind wird auf Antrag das Schulgeld auf 75 %, für das 3. Kind auf 50 % reduziert.
Für das 4.Kind und die folgenden Kinder an katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums entfällt das Schulgeld.
Dieser Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden:
Antrag auf Schulgeldermäßigung / -befreiung
Schulgeldermäßigung oder -befreiung
Auf Antrag kann in besonderen Fällen eine Schulgeldermäßigung oder -befreiung ausgesprochen werden. Auch hier kann dieser Antrag mit entsprecehenden Unterlagen eingereicht werden:
Antrag auf Schulgeldermäßigung / -befreiung.
Sekretariat: Frau Radtke
Telefon: 0331-600 37 130
Öffnungszeit: Montag - Freitag 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Schulgeld ab Schuljahr 2024/2025
Zum Schuljahr 2024/25 wird auf ein einkommensabhängiges Schulgeldmodell umgestellt.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: schulen-erzbistumberlin.de/schultraeger/schulgeld
Informationen zum monatlichen Schulgeld:
http://www.erzbistumberlin.de/bildung/katholische-schulen/schulgeld-und-ordnungen/