Schulgeld ab Schuljahr 2024/2025:
Zum Schuljahr 2024/25 wird auf ein einkommensabhängiges Schulgeldmodell umgestellt.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: schulen-erzbistumberlin.de/schultraeger/schulgeld
Bei Schülerinnen und Schülern mit Altverträgen wird ein monatliches Schulgeld in Höhe von 120 Euro erhoben.
Schulgeldermäßigung bei Geschwisterkindern
Wenn Geschwister, die im selben Haushalt leben, gleichzeitig eine Schule in Trägerschaft des Erzbistums besuchen, kann jährlich ein Antrag auf Schulgeldermäßigung gestellt werden.
Für das 2. Kind wird auf Antrag das Schulgeld auf 75 %, für das 3. Kind auf 50 % reduziert.
Für das 4.Kind und die folgenden Kinder an katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums entfällt das Schulgeld.
Die Schülernummer Ihres Kindes finden Sie auf den Kontoauszügen bei der Abbuchung des Schulgeldes.
Dieser Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden:
Antrag auf Schulgeldermäßigung / -befreiung
Wir wollen Sie darüber informieren, dass Sie ab sofort Anträge auf Ermäßigung des Schulgeldes aufgrund mehrerer Kinder an Katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin (Anträge auf Geschwisterermäßigung) über unser Online-Portal stellen können.
Für Verträge, die einschließlich bis zum und für das Schuljahr 2023/2024 abgeschlossen wurden, ist es ebenso ab sofort möglich, Anträge auf eine einkommensabhängige Ermäßigung für sogenannte „Altverträge“ mit festem Schulgeld über das Online-Portal zu stellen. Es können dort auch die notwendigen Unterlagen hochgeladen werden.
Wir bitten Sie, diesen Weg für Ihre Anträge vorrangig zu nutzen. Vielen Dank. Sie können dadurch den Bearbeitungsstand der Anträge im Portal nachverfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis zum 01.06. des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden müssen, damit diese ab dem folgenden Schuljahr berücksichtigt werden können. Anträge, die nach dem 01.06. eines Jahres gestellt werden, werden ab dem 01.09. des jeweiligen Jahres bzw. ab dem Folgemonat auf den Monat berücksichtigt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
schulen-erzbistumberlin.de/schultraeger/schulgeld
Schulgeldermäßigung oder -befreiung
Auf Antrag kann in besonderen Fällen eine Schulgeldermäßigung oder -befreiung ausgesprochen werden. Auch hier kann dieser Antrag mit entsprecehenden Unterlagen eingereicht werden:
Antrag auf Schulgeldermäßigung / -befreiung.
Aussetzung des Schulgeldes
"Bei einer Erkrankung des Schülers/der Schülerin von mehr als zwei Monaten“ nach §6 (1) der Schulgeldregelungen kann dieser Antrag zur Aussetzung des Schulgeldes zusammen mit einem ärztlichen Attest im Sekretariat abgegeben werden. Idealerweise können Anträge zusammen mit dem ärztlichen Attest von den Eltern selbst direkt an die Schulgeldstelle gemailt werden.
Emailadresse:
Maßgeblich ist der Posteingang bei der Schulgeldstelle.
Kündigung
Wenn Sie den Schulvertrag kündigen möchten, nutzen Sie bitte dieses beschreibbare Kündigungsformular und senden es per Post an unsere Schule. Achten Sie bitte bei dem PDF auf die auszuwählenden Felder und die Unterschriften beider Sorgeberechtigten.
Auszug aus dem Schulvertrag:
Eltern oder volljährige Schüler:innen können den Schulvertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich zum 31. Januar oder zum 31. Juli unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ordentlich kündigen.
Sekretariat: Frau Radtke
Telefon: 0331-600 37 130
Öffnungszeit: Montag - Freitag 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Alle Informationen zum Thema Schulgeld:
http://www.erzbistumberlin.de/bildung/katholische-schulen/schulgeld-und-ordnungen/