Die Schulgeldregelung im Schuljahr 2022/2023

Die Höhe des monatlichen Schulgeldes beträgt im Schuljahr 2022/2023 95,00 Euro.

Das Schulgeld ist ein Jahresbetrag für ein Schuljahr (Zeitraum vom 01.08. eines Kalenderjahres bis zum 31.07. des folgenden Kalenderjahres), der unabhängig vom ersten Unterrichtstag des Schuljahres und vom Tag der Aushändigung des Zeugnisses für diesen Zeitraum zu entrichten ist. Das Schulgeld wird in monatlichen Beiträgen zu je einem Zwölftel des Jahresbeitrages entrichtet.

Gastschüler:innen zahlen für die Dauer des Schulbesuchs einen Mindestbeitrag in Höhe von 30,00 Euro pro Monat.

Für beurlaubte Schüler:innen (z. B. Auslandsjahr) wird das Schulgeld auf formlosen Antrag bei der Schule bzw. der Schulgeldstelle des Erzbistums Berlin für den Zeitraum der Beurlaubung auf einen Mindestbeitrag von 30,00 Euro pro Monat reduziert.

Die Schulgeldregelung vom Stand 02/2022 können Sie hier einsehen

Monatliches Schulgeld im Schuljahr 2023/2024

Für den Besuch der katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin wird ein monatliches Schulgeld in Höhe von 110 Euro erhoben.

Schulgeldermäßigung bei Geschwisterkindern
Wenn Geschwister, die im selben Haushalt leben, gleichzeitig eine Schule in Trägerschaft des Erzbistums besuchen, kann jährlich ein Antrag auf Schulgeldermäßigung gestellt werden.
Für das 2. Kind wird auf Antrag das Schulgeld auf 75 %, für das 3. Kind auf 50 % reduziert.
Für das 4.Kind und die folgenden Kinder an katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums entfällt das Schulgeld.
Dieser Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden: Antrag auf Schulgeldbefreiung

Schulgeldermäßigung oder -befreiung
Auf Antrag kann in besonderen Fällen eine Schulgeldermäßigung oder -befreiung ausgesprochen werden. Die Formulare hierfür erhalten Sie bei Frau Radtke im Sekretariat.

Sekretariat:     Frau Radtke
Telefon:         0331-600 37 130
Öffnungszeit:  Montag - Freitag 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Schulgeld ab Schuljahr 2024/2025

Zum Schuljahr 2024/25 wird auf ein einkommensabhängiges Schulgeldmodell umgestellt. Abhängig vom jeweiligen Einkommen wird ein angemessener Schulgeldbetrag festgesetzt. Das Modell befindet sich derzeit in Vorbereitung. Sie werden an dieser Stelle rechtzeitig und umfassend informiert.

 
Informationen zum monatlichen Schulgeld:
http://www.erzbistumberlin.de/bildung/katholische-schulen/schulgeld-und-ordnungen/