Am 23.05.2019 erhielten die Gymnasiasten Besuch von einem Rechtsanwalt. Was war der Anlass dieses Besuches?

Einige Wochen zuvor haben bislang unbekannte Mitglieder der Schulgemeinschaft zunächst antisemitische Schmierereien auf einem Tisch hinterlassen, um ein paar Tage später noch verfassungsfeindliche Symbole an Toilettenwänden zu hinterlassen.

Beide Handlungen sind strafbar nach §130 und §86a StGB, auch dann, wenn sie „nur“ provokativ gemeint sein sollten. Die Schulleitung hat die Vorgänge zur Anzeige gebracht.

Rechtsanwalt Dr. Hertel  hat sich eine knappe Stunde Zeit genommen, um den Schülerinnen und Schülern die juristischen Konsequenzen solcher Straftaten vor Augen zu führen, hat erklärt, worin die Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bestehen und was Jugendliche zu gewärtigen haben, wenn sie mit derlei Aktionen provozieren. Der Vortrag löste Nachdenklichkeit aus.

Ein herzliches Dankeschön Herrn Dr. Hertel      

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