Präambel

Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Im Geiste des Evangeliums will die katholische Kirche allen Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen einen sicheren Lern- und Lebensraum bieten, in dem die menschliche und geistliche Entwicklung gefördert, die Würde und Integrität geachtet und eine Kultur des achtsamen Miteinanders neu entwickelt wird.

Prävention als Grundprinzip pädagogischen Handelns trägt bei Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern dazu bei, dass sie in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden.

 

Entsprechend der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin vom 1.7.20141 gelten in der Katholischen Marienschule Potsdam folgende Regelungen:

 

Personalauswahl und -begleitung
In Bewerbungsverfahren, Erstgesprächen mit Ehrenamtlichen und in der Personalbegleitung sprechen die Personalverantwortlichen katholischer Schulen das Thema sexualisierte Gewalt offensiv an.

 

Erweitertes Führungszeugnis
An den katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin sind nur Personen beschäftigt (insbesondere Lehrkräfte, Sekretärinnen und Sekretäre, Hausmeister und Hausmeisterinnen), die durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen haben, dass sie nicht rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.

Mit dem Hortträger und externen Dienstleistern (z.B. Catering, Reinigung, Schulbus) ist diese Regelung entsprechend vereinbart.

Die Führungszeugnisvorlagepflicht gilt auch für volljährige Ehrenamtliche, die sich regelmäßig in der Schule engagieren oder Klassenfahrten begleiten.

 

Gemeinsame Schutzerklärung
Alle beim Erzbistum Berlin beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtlichen in den katholischen Schulen haben sich in einer gemeinsamen Erklärung dem Schulträger verpflichtet, entschieden für den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter Gewalt einzutreten. Dies gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Träger von Hort, Schulsozialarbeit und von Nachmittagsangeboten an Integrierten Sekundarschulen (vgl. Anlage 1).

 

Präventionsschulung
Alle Lehrkräfte, Sekretärinnen und Sekretäre, Hausmeister und Hausmeisterinnen und ggf. weiteres Personal sowie die Ehrenamtlichen an katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin nehmen an einer Präventionsschulung teil, um ihr Wissen und ihre Handlungskompetenz in Fragen von sexualisierter Gewalt zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit zu stärken. Dies gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Träger von Hort, Schulsozialarbeit und Nachmittagsangeboten.

Die Schulleitung sorgt für die regelmäßige Teilnahme des Fachteams „Schutz vor sexueller Gewalt“ an Fort-/Weiterbildungen und sorgt für die Qualifizierung der verantwortlichen Personen in der Beratung und Begleitung.

 

Evaluation
Im Rahmen der externen Schulevaluation wird das Präventionskonzept der Katholischen Schulen untersucht.

 

Verhaltenskodex
Gemäß den Vorgaben des Erzbistums hat die gesamte Schulgemeinschaft der Katholischen Marienschule Potsdam – Lehrerkollegium, Eltern- und Schülervertreter, Schulsekretärin, Hausmeister, Mitarbeiter des Malteser-Horts – einen Verhaltenskodex erarbeitet, der ein fachlich angemessenes Verhaltenen im Umgang mit Kindern/Jugendlichen in besonders sensiblen Situationen regelt. Er soll allen im Schulleben Beteiligten Orientierung und Handlungssicherheit geben. Der Verhaltenskodex ist diesem Konzept als Anlage 2 beigefügt.

 

Zusätzlich gilt:

  1. Die Eingangstüren der Schule sind prinzipiell geschlossen, um fremden Personen keinen Zutritt zu ermöglichen.
  2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten stets auf die Transparenz ihrer Handlungen.

 

Beschwerdesystem

Es gibt innerhalb der Schule ein verbindliches, niedrigschwelliges Beschwerdesystem.

  1. Die Schülerinnen und Schüler können sich jederzeit an die von ihnen gewählten Vertrauenslehrer sowie die ggf. tätigen Beratungslehrer und Schulseelsorger wenden.
  2. Die Namen und Fotos der jeweiligen Personen hängen an der Informationstafel für Schülerinnen und Schüler im Eingangsbereich der Schule.
  3. Darüber hinaus finden die Schülerinnen und Schüler dort auch Telefonnummern wichtiger Beratungsstellen (KIZ, Kinderschutz-Hotline, Strohhalm e.V., Wildwasser, Telefonische Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs etc.).
  4. Diese Informationen befinden sich auch auf der Homepage der Schule.

 

Prävention konkret im Unterricht

Ich-Stärkung und soziales Lernen finden kontinuierlich und altersentsprechend im Unterricht der Klassenlehrer, Biologielehrer und Religionsunterricht statt. Darüber hinaus gibt es spezielle Angebote der Sexualbildung und Prävention von sexualisierter Gewalt. Grundsätzlich werden Eltern auf Elternabenden über die einzelnen Veranstaltungen informiert.

  1. In der ersten, zweiten und dritten Klasse werden die Schülerinnen und Schüler von den Mitarbeitern der Polizeiwache Babelsberg und von den Präventionsbeauftragten des Schutzbereiches Potsdam über Gefahren im Umgang mit Fremden hingewiesen. Die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse werden dabei geschult, sich im Umgang mit Fremden richtig zu verhalten.
  2. Trainingsprogramme zur Stärkung des Selbstbehauptungspotentials von Mädchen und Jungen (Präventionsprogramme durch die Polizei Potsdam; „Ziggy zeigt Zähne“ u.a.) sind wirkungsvolle Ergänzungen.
  3. Für die 4./5. Klassen wird aktuell ein neues Präventionsangebot gesucht, damit die Kinder lernen können, Situationen aus dem Spektrum Gewalt und sexuellem Missbrauch einzuschätzen und Lösungswege zu erarbeiten.
  4. Bei den TRO-Fahrten der 7. Klassen und bei Klassenfahrten im Gymnasium werden unter anderem Themen wie die Ich-Stärkung und der Selbst-Wert behandelt. Die Schülerinnen und Schüler lernen „nein“ zu sagen und die Lehrer als Vertrauensperson wahrzunehmen.
  5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern sowie insbesondere Kinder und Jugendliche werden regelmäßig angemessen über die Entwicklungen und Gefahren in den neuen Medien durch Fortbildungen und Präventionsprogramme informiert.
  6. Die Schülerinnen und Schüler werden bestärkt, auffällige Situationen im Elternhaus und in der Schule anzusprechen.

Grundsätzlich sind, besonders in der Grundschule, die Klassenlehrerinnen im Austausch mit der Schulleitung in der Verantwortung dafür, die einzelnen Präventionsmaßnahmen durchzuführen bzw. deren Einhaltung inhaltlich regelmäßig den immer wieder neuen Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.

 

Partizipation

  1. Die elterlichen Mitbestimmungsgremien werden ernst genommen und nehmen in den Beratungs- und Entscheidungsstrukturen der Marienschule einen klar definierten Platz ein. Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten werden in die Erstellung und Umsetzung des sexualpädagogischen Konzepts eingebunden. Sie werden darin bestärkt, eine weiterführende sexualpädagogische Begleitung im (familiären) Lebensumfeld sicherzustellen. (vgl. ebd. 21ff.).
  2. „Altersangemessene Formen der Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an Kommunikations- und Entscheidungsprozessen sind eingerichtet und werden abgesichert. Dazu gehören neben auf Dauer angelegten Formen wie den Gremien der Schülermitverwaltung (Rat der Klassensprecher) auch situative, zeitlich begrenzte Beteiligungsformen, durch die Kinder, Teambesprechungen, Konferenzen und in Gremien gehört zu werden“.

 

Vorgehen bei Verdacht

Hinweise auf sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Schule nehmen die Schulleitung und die beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Berlin entgegen. Das weitere Verfahren regeln die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz und die entsprechende Verfahrensordnung des Erzbistums Berlin.

Kontaktdaten der Beauftragten für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst:

Rita Viernickel
Dipl.-Psychologin, Psycholog. Psychotherapeutin
Ahornallee 33, 14050 Berlin
Tel.: (030) 204 548 3-26
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

In der Anlage 3 befindet sich das Verfahrensschema, welches bei Verdacht sexueller Gewalt durchzuführen ist. 2

Zusätzlich ist diese Vorgehensweise auch im Eingangsbereich der Schule ausgehängt.

 

Erstellt: Potsdam, den 03.11.2016

Angepasst: 02.03.2020 D.S.

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Erläuterungen:

1 http://praevention.erzbistumberlin.de/fileadmin/user_mount/PDF-Dateien/Erzbistum/Praevention/20140630Amtsblatt_201407_Praeventionsordnung.pdf

2 Sowie unter http://praevention.erzbistumberlin.de/fileadmin/user_mount/PDF-Dateien/Erzbistum/Intervention/Vorgehen_Schule_20140128.pdf bzw. http://praevention.erzbistumberlin.de/fileadmin/user_mount/PDF-Dateien/Erzbistum/Intervention/20140303_Meldeformular_Schule.pdf

 

Anlage 1

Anlage 2

Verhaltenskodex der Katholischen Marienschule Potsdam
für Grundschule, Gymnasium sowie Hort

Der folgende Kodex wurde in mehreren Schritten von den Vertretern der gesamten Schulgemeinschaft der Katholischen Marienschule Potsdam und des Malteser-Horts erarbeitet zum Schutz der hier lernenden Kinder und Jugendlichen.

 

Verhalten in 1:1 Situationen zwischen Lehrern3 und Schülern

Beratungsgespräche:

Die Klassenräume sind an unserer Schule durchgehend mit mannshohen Fenstern in den Türen ausgestattet, so dass ein größtmöglicher Einblick gewährleistet ist. Dennoch gibt es Situationen, in denen Schüler eine geschützte Rückzugsmöglichkeit für das Gespräch mit Lehrern wünschen. Dies kann vor allem bei persönlichen Beratungsgesprächen der Fall sein, für die ein von außen nicht einsehbarer Raum vorgesehen ist. Folgendes ist zu beachten:

 

Vor dem Gespräch wird der Betroffene gefragt, ob das Gespräch in einem geschlossenen oder einem einsehbaren Raum geführt werden soll. Ggf. wird auf einen freien Raum, z. B. einen der Teilungsräume ausgewichen. Bei einem vertraulichen Gespräch in einem nicht einsehbaren Raum wird die Schülerin bzw. der Schüler gefragt, ob sie eine vertraute Person darüber informieren möchte.

Um Störungen zu vermeiden, wird bei Beratungsgesprächen ein Schild an die Tür gehängt.

Zweifelhafte Situationen werden der Schulleitung ohne Nennung des Schülernamens umgehend mitgeteilt.

 

Früh- und Spätdienst
Den Früh- und Spätdienst im Hort versehen zwei Pädagogen in von außen einsehbaren Räumen.

 

Annäherungswünsche durch Schüler
Es liegt in der Verantwortung der Mitarbeitenden, für die Einhaltung professioneller Grenzen zu sorgen. Dies schließt auch ein, sich gegenüber (sexuellen) Beziehungswünschen oder Annäherungsversuchen von Schülern abzugrenzen und die Schulleitung darüber zu informieren.
Es besteht die Möglichkeit, sich zunächst dem Vertrauensausschuss, den Beratungslehrerinnen oder anderen Kolleginnen und Kollegen eigener Wahl anzuvertrauen oder sich bei einer externen Beratungsstelle (Adressen s. Liste) Hilfe zu holen.

 

Erste-Hilfe-Situationen
In Erste-Hilfe-Situationen sind generell zwei Schüler, Schulsanitäter oder Mitarbeiter anwesend.

Beim Körperkontakt müssen die eigenen Grenzen sowie die des Kindes gewahrt werden.

Disziplinarische „Strafdienste“
Aus disziplinarischen Gründen angeordnete besondere Dienste werden nicht von einem Kind allein ausgeführt. Zudem ist darauf zu achten, dass nicht ein Kind allein sich in einem Raum mit nur einem Erwachsenen aufhält.

 

Vergünstigungen und Disziplinierungsmaßnahmen

Bevorzugung/Benachteiligung von Kindern/Jugendlichen
Besondere Behandlungen einzelner Schüler müssen pädagogisch sinnvoll begründet und transparent sein.

 

Bloßstellungen
Kein Schüler wird bloßgestellt oder beschämt. Wir sprechen nicht abfällig über einzelne Schüler und Kollegen vor der ganzen Klasse oder im persönlichen Gespräch mit ihnen.

 

Disziplinierungsmaßnahmen
Maßnahmen müssen angemessen sein, transparent gemacht werden und in direktem Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen.

Es wird ein Maßnahmenkatalog entwickelt, der von allen Lehrkräften und Erziehern einheitlich umgesetzt wird.

 

Geschenke
Prinzipiell sollen Schüler Lehrern keine privaten Geschenke überreichen. Anlassbezogene Aufmerksamkeiten (in Form von Süßigkeiten o. ähnlichen Kleinigkeiten) sind aus pädagogischen Gründen zulässig und werden vor der Klasse transparent dargestellt

 

Geldgeschäfte
Lehrkräfte und Erzieher tätigen keine außerschulischen Geldgeschäfte mit Schülern.

Lehrkräfte und Erzieher leihen Schülern kein Geld.

 

Sprache und Kleidung

Umgangston
Wir sprechen in angemessener, nicht verletzender Sprache miteinander und mit den Schülern und verwenden in keiner Form eine sexualisierte Sprache oder Fäkalsprache; auch eine entsprechende Gestik wird nicht angewandt.

Wir unterstützen die Schüler darin, sich angemessen auszudrücken und über die Folgen abfälliger Bemerkungen, Beleidigungen, etc. nachzudenken.

 

Kleidung
Sexualisierung der Atmosphäre beiträgt.

Wir unterstützen die Schüler darin, über die Wirkung allzu freizügiger Kleidung auf andere nachzudenken.

 

Aufsichtspflicht

Sexualisiertes Verhalten der Schüler untereinander
Wir achten auf das Verhalten der Schüler untereinander, sprechen sie auf beobachtetes sexualisiertes Verhalten an und schreiten bei übergriffigem Verhalten situativ angemessen ein.

Wir ermutigen Schüler dazu, eigene Grenzen wahrzunehmen und zu äußern.

 

Vor, nach und neben der Schule

Private Beziehungen von Mitarbeitern und Schülern
Lehrer oder Erzieher pflegen keine privaten Beziehungen zu Schülern. Ergeben sich diese aus dem privaten Umfeld, sind sie nicht geheim zu halten und gegenüber der Schulleitung offen zu legen,
bzw. im Hort gegenüber der Hortleitung.

 

Private Nachhilfe
Private Nachhilfe durch Lehrkräfte ist untersagt. Erlaubt sind dagegen zusätzliche Förderangebote an der Schule, die mehreren Schülern offenstehen.

 

Verwandtschaftsverhältnisse
Verwandtschaftsverhältnisse und Privatbeziehungen zu betreuten Kindern und Jugendlichen bzw. deren Familien sind nicht geheim zu halten und gegenüber der Schulleitung offenzulegen, im Hort gegenüber der Hortleitung.

 

Zugang für Fremde

Besucher
Besucher werden auf dem Schulgrundstück freundlich angesprochen, z. B.: „Kann ich Ihnen helfen?“

Wir ermuntern auch die Schüler, Besucher in dieser Art bzw. situationsangemessen zu begrüßen.

 

Medien

Soziale Netze
Mitarbeiter pflegen keine privaten Internetkontakte mit Schülern. Zulässig sind lediglich dienstlich begründete über die Dienstmail. Mediale Kontakte über Facebook u.Ä. sind zu unterlassen!

 

Private Telefonnummern der Mitarbeiter
Mitarbeiter können ihre private Telefonnummer nach eigenem Ermessen an Eltern weitergeben.
Ein Kontakt zwischen Eltern und Lehrkräften ist aber immer auch über das Sekretariat oder die persönliche Arbeitsemailadresse möglich.

An ältere Schüler kann die Telefonnummer auf Ausflügen weitergegeben werden, wenn die Schüler in Kleingruppen selbständig unterwegs sind.

 

Fotografieren
Es wird respektiert, wenn Kinder und Jugendliche nicht fotografiert werden wollen. Die Veröffentlichung von Ton-/Bildaufnahmen bedarf ihrer und der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Anvertraute dürfen weder in unbekleidetem Zustand noch in anzüglichen Posen fotografiert oder gefilmt werden.

 

Klassenfahrten und Ausflügen

Klassenfahrtenbegleitung
Auf Klassenfahrten und Ausflügen ist darauf zu achten, das begleitende Team in der Regel gemischtgeschlechtlich zu bilden. Das Hort-Team ist in die Realisierung mit einzubeziehen.

 

Angemessenheit von Körperkontakt

Körperkontakt setzt die freie Zustimmung des Schülers voraus, muss altersgerecht und der
jeweiligen Rolle und Situation angemessen sein.

Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen sind nicht erlaubt, ausgenommen
sind Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz

 

Sport

Umkleidesituationen, Toiletten/Duschen
Sanitärräume werden nach Möglichkeit nur von Bezugspersonen desselben Geschlechts betreten.

Lehrerinnen und Lehrer betreten die Sportumkleiden und Sanitärräume nicht ohne vorherige Ankündigung.

Bezugspersonen und Minderjährige ziehen sich getrennt um.

Bezugspersonen und Minderjährige duschen getrennt.

 

Hilfestellungen im Sportunterricht
Der körperliche Kontakt zu Schülern beschränkt sich auf die erforderlichen Maßnahmen.

Notwendige Hilfestellungen werden den Schülerinnen und Schülern vor Beginn einer Übung erläutert.

 

Umgang mit Übertretungen des Verhaltenskodex

Wahrnehmen heißt handeln!

Alle Mitarbeiter der Schule und des Hortes sind für das seelische Wohl der anvertrauten Kinder verantwortlich. Die aufgestellten Regeln sollen in besonders sensiblen Situationen Schutz und Sicherheit bieten: für die Schüler, die Mitarbeitenden und die Eltern. Im Schulalltag kann es zu einer Übertretung des Verhaltenskodex aus Versehen oder aus einer Notwendigkeit heraus kommen.
Zur Klärung und ggf. Aufarbeitung bedarf es der Transparenz. Verantwortlich dafür ist zunächst die Person, die eine Regel übertreten hat. Aber auch jeder, der eine Übertretung des Verhaltenskodex bei jemand anderem wahrnimmt, ist verpflichtet zu handeln. Wer nichts tut, macht mit!

Es bestehen je nach Situation und persönlicher Befindlichkeit verschiedene Handlungsmöglichkeiten:

Eigene Übertretungen des Verhaltenskodex werden in einer vorbereiteten Loseblattsammlung dokumentiert und im Sekretariat zur Einsicht für die Schulleitung verwahrt.

Die Schulleitung, im Hort: das Hort-Team, wird über eigenes Fehlverhalten informiert.

Wir reflektieren eigene Übertretungen des Verhaltenskodex und eigenes Fehlverhalten und
sprechen dies situationsabhängig auch vor Schülern an.

Bei eindeutigem fremden Übertreten des Verhaltenskodex bzw. Fehlverhalten ist die Schulleitung,
im Hort: die Hortleitung, zu informieren.

Wir sprechen Kollegen auf ihr Übertreten des Verhaltenskodex bzw. ihr Fehlverhalten gegenüber Schülern offen an.

In unklaren Situationen ist umgehend externe Hilfe in Anspruch zu nehmen (Adressen von kompetenten Ansprechpartnern mit Schweigeverpflichtung s. Liste) oder der Vertrauensausschuss
zu informieren, um weitere Schritte abzustimmen und ein Verschleppen zu verhindern.

Fühlen wir uns von anderen zur Geheimhaltung einer Übertretung des Verhaltenskodex bzw. von Fehlverhalten genötigt, suchen wir umgehend Hilfe bei externen Ansprechpartnern oder dem Vertrauensausschuss.

Hinweise von Schülern, Mitarbeitenden und Eltern auf Übertretungen des Verhaltenskodex und
auf Fehlverhalten werden ernst genommen. Die Schulleitung, im Hort: die Hortleitung, klärt und bearbeitet die Beschwerde, sucht nach konstruktiven Lösungen und informiert die Person,
die sich beschwert hat.

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Erläuterungen:

3 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird durchgängig die männliche Form verwendet.
Es sind aber selbstverständlich beide Geschlechter gemeint.

 

Anlage 3