Kinder und Jugendliche leben in einer durch Medien wesentlich mitbestimmten Welt, wobei der Einfluss von Medien in allen Lebensbereichen weiter zunimmt. Diese Entwicklung stellt die Informationsgesellschaft und das Bildungssystem vor immer neue Herausforderungen. Medien dienen der Verbreitung von Informationen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Normen, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt.
Schulische Medienbildung versteht sich über alle Schulstufen hinweg als ein dauerhafter, pädagogisch strukturierter und begleiteter Prozess des kreativen Umgangs sowie der konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung mit der von verschiedenen Interessen geprägten Medienwelt, ihren sich stetig verändernden Medientechnologien und -inhalten in allen Medienarten sowie der Reflexion des eigenen Mediengebrauchs. Dieser Dynamik muss auch das Lehren und Lernen im digitalen Raum Rechnung tragen. Dabei kommt der Entwicklung eines Problembewusstseins in Bezug auf Informationssicherheit und insbesondere auf das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen, eine hohe Bedeutung zu.
Medienbildung knüpft ausdrücklich an die Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler an. Medienbildung eröffnet zahlreiche Gelegenheiten vielfältiger individueller und kollektiver Kompetenzentwicklung. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil der Berufsorientierung, essenzielle Voraussetzung für Ausbildungs- und Studierfähigkeit und Grundlage lebenslangen Lernens in einer demokratischen Gesellschaft. Medienbildung ist eine bedeutsame Bildungs- und Erziehungsaufgabe, die in enger Zusammenarbeit mit dem Elternhaus bewältigt werden sollte und dabei auch die konsequente Umsetzung des Jugendmedienschutzes im Interesse der Kinder und Jugendlichen mit einbezieht.
(RLP Brandenburg Teil B, S. 13)
Medienpädagogische Ziele der KMP
a) Grundlegendes Ziel der Medienbildung an der Katholischen Marienschule Potsdam ist zum einen, den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen für eine sachgerechte und kreative Nutzung unterschiedlicher Medien zu vermitteln, Medien für den eigenen Lernprozess zu nutzen, selbsttätig problemorientiert mit ihnen zu arbeiten, aber auch eine kritisch reflektierende Sichtweise einnehmen zu können.
Gerade in einer Wissens- und Informationsgesellschaft sind Kompetenzen im Bereich Medien und Mediennutzung entscheidend und grundlegendes Rüstzeug für ein selbstbestimmtes Leben und Erfolg in der Berufswelt. Der Umgang mit neuen Informationsmedien leistet somit einen Beitrag zur Vorbereitung auf die Anforderungen der Lebenswelt, sensibilisiert aber auch die Schülerinnen und Schüler für Gefahren, die mit neuen Technologien und Informationsmedien einhergehen.
Unsere Medienbildung folgt dem Teil B der curricularen Vorgaben der Länder Berlin und Brandenburg. Sie vermittelt die sechs Kompetenzen, sich mit Hilfe digitaler Medien zu informieren, zu kommunizieren, digitale Medien zu reflektieren und zu analysieren sowie diese zum Präsentieren und zum Produzieren eigener derartiger Beiträge zu nutzen. Diese Kompetenzen werden vor allem im Fachunterricht, aber auch in Projektarbeiten und im fächerübergreifenden Unterricht vermittelt. Um hier eine Grundlage für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen, wird in Jahrgangsstufe 7 eine verpflichtende AG-Stunde „Medienbildung“ angeboten, in der es hauptsächlich darum geht, die grundlegenden Fertigkeiten im Umgang mit diversen Programmen zu erlernen und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien im Allgemeinen zu entwickeln. Auf dieser Grundlage kann die weitergehende Medienbildung dann in den einzelnen Fächern erfolgen.
b) Zudem gilt es, einen verantwortungsbewussten Umgang – gerade mit neuen Medien, Quellen und sozialen Netzwerken – zu entwickeln, denn für die digital natives findet soziales Miteinander mit zunehmendem Alter verstärkt in digitalen Räumen statt. Hierbei ergeben sich neue Herausforderungen und Gefahren. Virtuelles Mobbing, Datenschutz, Schutz der eigenen Persönlichkeitsrechte, virtuelle Identität sind Themen, die im Unterricht problematisiert werden müssen.
Medienbildung beinhaltet die kriterienbasierte Einordnung und Bewertung von Informationen im Internet, damit unsere Schülerinnen und Schüler für Fake News und Desinformationen sensibilisiert werden. Dieser Teil der Medienbildung ist in der KMP verstärkt in den Fächern Geschichte / Politische Bildung sowie im Wahlpflichtfach „Demokratie und Medien“ angesiedelt.
c) Als christliche Schule steht für uns der persönliche über dem digitalen Austausch. Von daher haben das soziale Miteinander, persönliche Begegnung und Kommunikation Priorität vor Bildschirmzeiten und es werden gezielt Phasen ermöglicht, in denen praktische Erfahrungen in der physischen Welt gesammelt werden. Daher sieht unsere Hausordnung vor, dass Handys während des gesamten Schultags in der Tasche verbleiben und Tablets ausschließlich für die schulische Nutzung verwendet werden.
d) In Fürsorge für die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler beinhaltet medienpädagogische Arbeit die Prävention vor Mediensucht. Unsere Beratungslehrerin Frau Dammann ist darin ausgebildet, Suchtverhalten zu erkennen und in diesen Fällen Handlungsoptionen sowie Hilfesysteme aufzubauen.
Weiterentwicklung des Medienbildungskonzepts im Schuljahr 2025/26
Die Medienbildung an der Katholischen Marienschule Potsdam wird kontinuierlich weiterentwickelt und orientiert sich an pädagogischen, entwicklungspsychologischen sowie medienwissenschaftlichen Erkenntnissen. Ziel ist es weiterhin, Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortungsvollen, reflektierten und lernförderlichen Umgang mit digitalen Medien zu befähigen.
Im Schuljahr 2025/26 wurde das Medienbildungskonzept um verbindliche Regelungen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) ergänzt. Ausgangspunkt hierfür war ein schulinterner KI-Studientag am Ende des Schuljahres 24/25, an dem sich das Kollegium gemeinsam mit Herrn Beule (25.6.25) intensiv mit dem pädagogisch verantworteten Einsatz von KI im Unterricht auseinandersetzte. Dabei wurden unter anderem mit ChatGPT und fobizz KI Unterrichtsentwürfe entwickelt sowie Texte und Bilder generiert.
Im gemeinsamen Austausch wurde deutlich, dass Künstliche Intelligenz aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler nicht mehr wegzudenken ist und insbesondere bei schriftlichen Arbeiten, Recherchen und Hausaufgaben vielfältig genutzt wird. Ziel der Schule ist es daher ausdrücklich nicht, KI zu verbieten, sondern einen reflektierten, transparenten und lernförderlichen Umgang mit diesen Werkzeugen zu vermitteln.
Folgende Maßnahmen im Umgang mit digitalen wurden in der ersten Gesamtkonferenz des Schuljahrs 24/25 beschlossen:
Verbindliche Handyregelung ab dem Schuljahr 2025/26
Ab dem Schuljahr 2025/26 gilt an der Katholischen Marienschule Potsdam eine verbindliche Handyregelung, die gemeinsam mit der Schülervertretung erarbeitet, in der Gesamtkonferenz abgestimmt und in die Hausordnung aufgenommen wurde.
In der Sekundarstufe I werden die Handys der Schülerinnen und Schüler während des Schultages in einer sogenannten „Handygarage“ aufbewahrt. Ziel dieser Regelung ist es, Ablenkung zu reduzieren, soziale Interaktion zu fördern und präventiv auf problematische Nutzungsformen zu reagieren.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich positive Effekte: Es werden weniger Vorfälle von Handy-Missbrauch, Cybermobbing und unkontrollierter Handynutzung beobachtet. Gleichzeitig nutzen die Schülerinnen und Schüler die Pausen verstärkt für persönliche Gespräche und gemeinsame Bewegung, was das soziale Miteinander nachhaltig stärkt.
Der pädagogisch sinnvolle Einsatz digitaler Endgeräte bleibt davon unberührt. Handys können gezielt dann genutzt werden, wenn sie von der Lehrkraft ausdrücklich für Unterrichtszwecke vorgesehen sind. Auf diese Weise wird ein bewusster, funktionaler und lernorientierter Medieneinsatz gefördert.
Orientierung am Wegweiser „Lernen in einer Kultur der Digitalität“
Ein weiterer zentraler Baustein der Medienbildung ist die Orientierung am Wegweiser „Lernen in einer Kultur der Digitalität“, der schulübergreifend von einer Arbeitsgruppe aus Kolleginnen und Kollegen aller katholischen Schulen erarbeitet wurde. Er beschreibt Leitlinien für zeitgemäßes Lernen, das digitale Kompetenzen, Persönlichkeitsbildung und ethische Verantwortung miteinander verbindet, und gibt ein verbindliches Mediencurriculum für die Sekundarstufe I vor, das an unserer Schule umgesetzt wird.
Für Eltern wurde eine gekürzte Version dieses Wegweisers erstellt, die den Eltern der 7. Klassen zu Beginn des Schuljahres vorgestellt und zusätzlich digital zur Verfügung gestellt wird. Medienbildung wird so als gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus verstanden und transparent kommuniziert.
Verankerung im Mediencurriculum und im Fachunterricht
Die Inhalte des Wegweisers sowie zentrale Aspekte der Medienbildung sind verbindlich im schulinternen Mediencurriculum verankert. Sie werden im Fachunterricht, insbesondere im Fach Medienbildung in Jahrgangsstufe 7 sowie im Wahlpflichtkurs „Demokratie und Medien“, und darüber hinaus fächerübergreifend umgesetzt.
Themen wie Fake News, Informationsbewertung, Medienrecht und ethische Fragestellungen werden in Methodentagen, Präventionsangeboten sowie im gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht vertieft. Im Mittelpunkt stehen dabei kritisches Denken, rechtliche und ethische Grundlagen, demokratische Meinungsbildung und der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Kommunikationsformen.
Tabletnutzung und Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Auf Grundlage der Lehrerfortbildungen zur KI gilt folgende Tabletnutzungsregelung: In den Jahrgangsstufen 7 und 8 werden Tablets und digitale Tools ausschließlich dann eingesetzt, wenn sie gezielt von der Lehrkraft für den Unterricht vorgesehen sind. Hierfür stehen der Schule fünf Tabletwagen mit jeweils 20 Geräten zur Verfügung. Ausnahmen können nur bei Vorliegen eines begründeten Votums im Rahmen eines Antrags auf Nachteilsausgleich gewährt werden.
Ab Jahrgangsstufe 9 dürfen einzelne Schülerinnen und Schüler nach Absprache in der Klassenkonferenz Tablets als Arbeitsgeräte im Unterricht nutzen, sofern sie flach auf dem Tisch liegen und jederzeit einsehbar sind. Bei zweckfremder Nutzung ist die betreffende Schülerin / der betreffende Schüler verpflichtet, wieder mit Papier und Bleistift zu arbeiten.